Das neue Schweizer Zollsystem, einfach erklärt.
PASSAR verändert die Art und Weise, wie der Schweizer Zoll Vorgänge abwickelt. Hier erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und warum sich mit EZdatacenter nichts ändern wird.
Was ist PASSAR
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) durchläuft eine vollständige digitale Transformation mit der Einführung von PASSAR, dem neuen Informatiksystem, das schrittweise die bisherigen Zollprogramme ersetzt.
PASSAR ist das Herzstück des Programms DaziT, des 2018 gestarteten Digitalisierungsprojekts der Schweizer Zollverwaltung, das formell Ende 2026 abgeschlossen wird, die Arbeiten werden jedoch ohne Unterbrechung auch 2027 und darüber hinaus fortgesetzt, mit Fokus auf die zentralen Systeme.
Aktueller Stand
PASSAR Export, Abgeschlossen
Die Migration von e-dec Export zu PASSAR Export befindet sich in der fortgeschrittenen Abschlussphase. Drei Optionen stehen zur Verfügung: PASSAR Export (Standard), e-dec Web (bis zur Ablösung durch «Declar») oder die Beauftragung eines Zollspediteurs. Ausnahmeregelungen für die verlängerte Nutzung von e-dec Export werden schrittweise zurückgezogen.
PASSAR Importation, In der Pilotphase
Die ersten Pilottests sind nach Ostern 2026 geplant. Die anfänglichen Grenzübergänge: Nord-Süd-Achse mit BWA und Chiasso Brogeda Merci. Begonnen wird mit begleiteten Einzeltransporten, dann wird auf unbegleitete Transporte und weitere Grenzübergänge ausgeweitet. Die Registrierung aller Akteure auf dem ePortal mit den Rollen als Handelspartner ist obligatorisch.
Digitale EUR.1-Zertifikate, Pilotprojekt
Das BAZG hat Mitte März 2026 ein Pilotprojekt mit der Web-Applikation «Certificat» für die Erstellung und automatisierte Validierung von EUR.1-Ursprungszeugnissen gestartet. Die Zertifikate sind zunächst als «Draft» und anschliessend als «Final» über Chartera Output verfügbar.
Was sich konkret ändert
Von PCD zu GP-ID
Mit PASSAR 2.0 werden die bestehenden PCD-Konten (ZAZ) durch die Handelspartner-ID (GP-ID) ersetzt. Die Geschäftsbeziehung wird auf Partnerebene geführt, nicht mehr über Einzelkonten. Die bestehenden Garantien werden der entsprechenden GP-ID zugeordnet und schrittweise risikobasiert zurückgegeben.
Neuer Schuldnerstatus (Ampelsystem)
PASSAR führt ein Ampelsystem ein, das im Portal «Finanzas» sichtbar ist. Grün: Importe werden weiterhin per Rechnung mit Zahlungsfrist abgewickelt. Rot: Es bestehen fällige Forderungen oder unzureichende Garantien, Importe sind nur mit sofortiger Zahlung an der Zollstelle möglich.
Risikobasierte Garantien
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein müssen grundsätzlich keine Garantien leisten, ausser bei erhöhtem Risiko. Für Unternehmen mit Sitz im Ausland werden Garantien aufgrund der eingeschränkten Beitreibungsmöglichkeiten verlangt, oder die Importe sind direkt an der Zollstelle zu bezahlen.
Activ App für die Einfuhr obligatorisch
Die Nutzung der Activ App für den automatisierten Grenzübertritt ist mit PASSAR Importation obligatorisch. Das BAZG wird keine manuellen Transportdeklarationen erstellen. Derzeit nutzen weniger als 3 % der Exporte die automatisierte Aktivierung, rund 70'000 Sendungen pro Monat erscheinen unnötigerweise am Schalter.
Vereinfachte Selektion
PASSAR unterscheidet nicht mehr zwischen formeller und materieller Kontrolle. Es gibt nun nur noch zwei mögliche Ergebnisse: «frei» oder «Kontrolle». Die Einfuhrabgabenverfügung (EAV) wird unmittelbar nach der Freigabe digital bereitgestellt. Neu: ein einziges Dokument für Zoll und MWST.
Temporäre Zugriffstoken
Die bisherigen digitalen GCD-Zertifikate mit dreijähriger Gültigkeit werden durch über das ePortal generierte Zugriffstoken ersetzt, die sicherer sind und den neuen Standards entsprechen.
Timeline
Achtung: Das BAZG archiviert nicht für Sie
Das BAZG bewahrt keine Zolldokumente im Auftrag der Unternehmen auf. Die Verantwortung für die Archivierung liegt vollständig beim Importeur. Der Zugriff auf Chartera Output ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht zur zehnjährigen Aufbewahrung. Im Falle einer Steuerprüfung kann das Fehlen von Unterlagen direkte Konsequenzen haben.
Während der Übergangsphase müssen die Dokumente der beiden Systeme (e-dec und PASSAR) getrennt verwaltet werden. Wer über kein strukturiertes System für Abruf und Aufbewahrung verfügt, riskiert Dokumentationslücken mit Folgen bei Revisionen.
Was zu tun ist: zwei Szenarien
Sie sind bereits Kunde von EZdatacenter
EZdatacenter hat den Übergangsprozess bereits eingeleitet. Sie erhalten per Post einen Brief vom Zoll mit einem Aktivierungscode (Gültigkeit 10 Tage). Kontaktieren Sie uns nach Erhalt unter easy@ezdatacenter.com. Wir werden Sie anrufen und die Registrierung auf dem ePortal ohne zusätzliche Kosten abschliessen.
Sie sind noch kein Kunde
Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Registrierung auf dem ePortal. Nach Abschluss erhalten Sie per Post einen Onboarding-Code. Über Microsoft Teams begleiten wir Sie bei der Registrierung. Dies bindet Sie weder an EZdatacenter noch verpflichtet Sie zum Abschluss eines Abonnements.
Was EZdatacenter während der Transition unternimmt
Begleitete Registrierung ePortal und GP-ID
Umfassende Begleitung bei der Registrierung, beim Erhalt der GP-ID und bei der Zuweisung der Handelspartnerrollen. Ohne zusätzliche Kosten.
Automatischer Abruf aus beiden Systemen
Automatischer Abruf der Dokumente sowohl aus e-dec (Chartera Output) als auch aus PASSAR, ab dem ersten Betriebstag. Keine Dokumentationslücken während der Übergangsphase.
Gesetzeskonforme Archivierung 10 Jahre
Digitale Aufbewahrung mit schweizerisch-gesetzeskonformer Signatur, auf eigenen Servern in der Schweiz. Ein einziges Portal für alle Dokumente, alte und neue.
Historische Dokumentenrückgewinnung
Import aller früheren Zolldeklarationen in das digitale Archiv, um Kontinuität und Vollständigkeit der Unternehmensakte zu gewährleisten.
Glossar
Quellen: BAZG, bazg.admin.ch · Begleitgruppe Wirtschaft DaziT, Sitzung 1/2026 (16.03.2026). Letztes Update: März 2026.
